Fehler in der Wahlscheinkonfiguration


Liebe Wahlberechtigte,

am 09.06.2024 werden in Rheinland-Pfalz die Wahl zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen durchgeführt. Wir werben um eine rege Teilnahme, insbesondere durch die Möglichkeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben.

Viele von Ihnen haben bereits von der Möglichkeit der Briefwahlbeantragung Gebrauch gemacht und warten auf die Zusendung der Unterlagen durch Ihre Verwaltung. Leider sind die Verwaltungen dazu aber erst jetzt in der Lage. Infolge einer ungenauen Beschreibung bzw. einer falschen Abbildung in dem von der  KommWis bereitgestellten Leitfaden, hat sich ein Fehler ergeben, dessen Heilung abgestimmt und wahlrechtlich korrekt umgesetzt werden musste. Das ist zwischenzeitlich erfolgt, Land und KommWis sind gerade an der Umsetzung.

In den Auswirkungen für Sie, liebe Wahlberechtigte, schlägt sich das in der verspäteten Übersendung der Briefwahlunterlagen nieder. Gegebenenfalls haben Sie auch eine zweite Briefwahlsendung mit einem Beiblatt und Hinweis auf diesen technischen Fehler erhalten. Wegen dieses technischen Fehlers ist der erste Wahlschein ungültig, weshalb Sie neue korrekte Briefwahlunterlagen mit der Bitte um eine erneute Stimmabgabe erhalten haben.

Land und KommWis entschuldigen sich für diesen entstandenen Fehler und die Auswirkungen. 

Für die Verwaltung hat sich dadurch eine enorme Mehrarbeit ergeben, für Sie, als Wahlberechtigte ein Stückweit Verunsicherung in dieser so sensiblen und wichtigen Thematik.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht trotz dieser ärgerlichen Begleitumstände Gebrauch – Demokratie lebt davon, dass Menschen aktiv mitwirken; dazu zählt auch, das Wahlrecht auszuüben.

Ergänzung der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich:

In der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gab es aufgrund der Aufmerksamkeit unserer Mitarbeiterinnen des Wahlbüros keine ungültigen Unterlagen. Der durch den Fehler entstandende "Stau" von ca. 3000 Anträgen konnte von unseren Mitarbeiterinnen durch Mehrarbeit mittlerweile weitestgehend aufgearbeitet werden.


Zusatz der KommWis:

Liebe Wahlberechtigte,

ergänzend zu der vorstehenden Veröffentlichung Ihrer Verwaltung ergänzen wir als „auslösender Dienstleister“, dass der technische Fehler auf eine fehlerhafte Beschreibung in unserem Leitfaden zurückzuführen und von uns zu vertreten ist.

Wir bedauern die durch uns ausgelöste Verzögerung in der Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Gleichzeitig entschuldigen wir uns auf diesem Wege bei allen betroffenen Briefwähler:innen und den Mitarbeitenden in der Verwaltung.

Die Geschäftsführung der KommWis

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