Voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche erfolgt – vorbehaltlich angemessener
Witterungsbedingungen- auf den Friedhöfen durch einen Bausachverständigen die alljährliche
Standsicherheitskontrolle an Grabmalen, die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend
vorgeschrieben ist.
Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne
teilnehmen und den Termin bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon-Nr. 06348-986154 erfragen.
Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten
einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlage
verantwortlich sind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.