hier: Teil-Einziehung der Grundstücke westlich der Feuerwehr Flurstücke 3673/20 und 3673/26 für Parkplätze für den Neu- und Ersatzbau der Turn- und Festhalle / Dreifeldhalle
Die Gemeinde Offenbach als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz - LStrG) verfügt hiermit gemäß § 37 Abs. 1 LStrG die Teil-Einziehung der in der beigefügten Anlage orange gekennzeichneten Flächen (Parkplätze), aus den Grundstücken
1) Fl.-Nr. 3673/20
2) Fl.-Nr. 3673/26
Die Teileinziehung dient den überwiegenden Gründen des Gemeinwohls, da die vorhandene Nutzungsbindung der Stellplätze der alten Turn- und Festhalle auf den Neubau übertragen wird.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständige Straßenaufsichtsbehörde hat gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 LStrG (Landesstraßengesetz) mit Schreiben vom 24.09.2024 die Zustimmung zur geplanten Teileinziehung der vorgenannten Grundstücke Fl.--Nr. 3673/20 und Fl.-Nr. 3673/26 erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung →→→ →→→→→→→ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Offenbach an der Queich, 04.10.2024 →→→→ → Verbandsgemeindeverwaltung → →→→→→→→ →
Axel Wassyl
Bürgermeister