Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten darauf aufmerksam machen, dass an vielen Stellen in unserem Dorf Bäume, Hecken und Sträucher in Geh- und Radwege oder auch auf die öffentlichen Straßen hineinragen. Dadurch entstehen immer wieder Situationen, die nicht ungefährlich sind – beispielsweise dann, wenn Kinder oder Erwachsene auf die Straße ausweichen müssen, um Hindernissen zu umgehen.

Darüber hinaus wird durch überhängende Äste und Sträucher auch die Ausleuchtung der Straßen und Gehwege beeinträchtigt, da öffentliche Straßenlampen teilweise verdeckt werden und so nicht mehr ausreichend Licht spenden können. Auch dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Gemäß § 27 Abs. 5 des Landesstraßengesetzes sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Bewuchs zurückzuschneiden.

Die Ortsgemeinde weist deshalb darauf hin, dass Äste, Hecken und Sträucher, welche in den öffentlichen Verkehrsraum oder in den Bereich der Straßenbeleuchtung hineinragen, zurückgeschnitten werden müssen.

Bitte prüfen Sie daher, ob für Ihre Bepflanzungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen ein Rückschnitt erforderlich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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