Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Essingen wird aus
Anlass der o. g. Veranstaltung wie folgt festgesetzt:
- in der Nacht von Freitag, den 22.08.2025 auf Samstag, den 23.08.2025 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Samstag, den 23.08.2025 auf Sonntag, den 24.08.2025 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Sonntag, den 24.08.2025 auf Montag, den 25.08.2025 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Montag, den 25.08.2025 auf den Dienstag, den 26.08.2025 auf 01.30 Uhr.
An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden.
Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils
02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer
Störung der Nachtruhe führen können.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung
der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe
zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse
Einzelner und der Allgemeinheit getroffen. Diese führte zum Entschluss der Anordnung der
sofortigen Vollziehung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877
Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben
werden.