Verkehrsbehördliche Anordnung anlässlich der Veranstaltung „Wein- u. Knoppfest“ 2025
Aufgrund der Veranstaltung „Wein- und Knoppfest 2025“ ist es erforderlich, innerhalb der Ortsgemeinde 76879 Hochstadt vom 05.08.2025, 17.00 Uhr, bis 11.08.2025, 24.00 Uhr, folgende Verkehrsbeschränkungen durchzuführen:
1. Die Hauptstraße wird für die vorgenannte Dauer zwischen den Einmündungen Neustadter
Straße und Oberkehrgasse für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Von der Sperrung sind
lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie die Anlieger ausgenommen. Für die Sperrung werden
an den beiden Einmündungen die Verkehrszeichen 250 StVO, die Zusatzzeichen 1020-30 StVO
1026-33 StVO sowie rot/weiße Absperrschranken mit 5 roten Lampen aufgestellt.
2. Für die Hauptstraße, ab Anwesen 190 bis zur Einmündung Neustadter Straße, wird beidseitig
ein absolutes Haltverbot angeordnet, das auch für die Parkstreifen gilt (Verkehrszeichen 283
StVO und Zusatzzeichen „auch auf Parkstreifen“).
3. Für nachfolgend aufgeführte Straßen wird ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einer zu-
lässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen eingerichtet:
- Hauptstraße, zwischen den Einmündungen Waldstraße und Oberkehrgasse
- Oberkehrgasse
- Borngasse
- Edesheimer Weg
Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie der Anliegerverkehr ausgenommen. Der ÖPNV kann über die Waldstraße umgeleitet werden. Die Verkehrszeichen 253 StVO sowie die Zusatzzeichen 1026-33 StVO und 1020-30 StVO werden aufgestellt.
4. Die Straße „Im Kirchacker“ wird von Dienstag, den 05.08.2025, 17.00 Uhr, bis Montag, den
11.08.2025, 24.00 Uhr, in Höhe der Feuerwehr, also zwischen der westlichen Parkplatzeinfahrt Feuerwehr und der westlichen Begrenzung des Feuerwehrgerätehauses, für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Die zur Sperrung erforderlichen Verkehrszeichen- und Einrichtungen werden gemäß Regelplan B I/15 RSA, der einen rechtlichen Bestandteil der Anordnung darstellt, aufgestellt.
Ab Samstagnachmittag, den 09.08.2025, sowie den ganzen Sonntag, 10.08.2025 ist der DGH-Parkplatz für den Verkehr voll gesperrt. Die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen (VZ 283) werden mind. 72 Std. zuvor aufgestellt.
5. Die Umleitung des Verkehrs anlässlich der Sperrungen in der Hauptstraße erfolgt für
Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse über die Borngasse und den Edesheimer Weg.