Besuche von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen


Besuche von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 2. Dezember 2024 (0501-0001#2020/0001-0201 212)

Aus  Anlass  der  bevorstehenden  Bundestagswahl,  die  voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, wird auf die am 29. Juni 2021 erneuerte Vereinbarung zwischen Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen (Bekanntmachung der Staatskanzlei  vom  21.  März  2014  -  01426-0001/2014  (MinBl.  2014, S. 27)) hingewiesen:

„Zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen wird vereinbart, dass Informationsbesuche einzelner Abgeordneter und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen grundsätzlich sechs Wochen vor Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen nicht mehr stattfinden  sollen.  Ausgenommen  hiervon  sind  Besuche,  die Abgeordnete als bevollmächtigte Vertreter von Bürgerinnen und Bürgern vornehmen.
Laden  staatliche  Bildungseinrichtungen  (insbesondere  Schulen und Hochschulen) Abgeordnete oder Vertreterinnen und Vertreter von Parteien zu Veranstaltungen im Rahmen des jeweiligen Bildungsauftrags  ein,  so  ist  dies  ohne  zeitliche  Befristung  im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlterminen möglich. Dabei ist der Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit und Neutralität zu beachten.“

MinBl. 2024, S. 400

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