Besuche von Abgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 2. Dezember 2024 (0501-0001#2020/0001-0201 212)
Aus Anlass der bevorstehenden Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, wird auf die am 29. Juni 2021 erneuerte Vereinbarung zwischen Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen (Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 21. März 2014 - 01426-0001/2014 (MinBl. 2014, S. 27)) hingewiesen:
„Zwischen der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Fraktionen wird vereinbart, dass Informationsbesuche einzelner Abgeordneter und Vertreterinnen und Vertretern von Parteien bei staatlichen Dienststellen grundsätzlich sechs Wochen vor Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen nicht mehr stattfinden sollen. Ausgenommen hiervon sind Besuche, die Abgeordnete als bevollmächtigte Vertreter von Bürgerinnen und Bürgern vornehmen.
Laden staatliche Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Hochschulen) Abgeordnete oder Vertreterinnen und Vertreter von Parteien zu Veranstaltungen im Rahmen des jeweiligen Bildungsauftrags ein, so ist dies ohne zeitliche Befristung im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlterminen möglich. Dabei ist der Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit und Neutralität zu beachten.“
MinBl. 2024, S. 400