Abnahme der Jahresrechnung 2023 und Entlastungserteilung
Der Gemeinderat Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 gem. § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2022 abgenommen und der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bornheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung erteilt.
Ferner wird gem. § 114 Abs. 2 GemO der Beschluss des Gemeinderats Bornheim vom 24.06.2025 über die Entlastung öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat
- nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 ab und stellt die Bilanz zum 31.12.2023 fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
- erteilt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Gemeinde Bornheim und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 kann mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit von Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Dienstag, den 05.08.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter der Rubrik Rathaus / Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Falls eine elektronische Einsichtnahme nicht möglich ist, kann auch nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefonnummer 06348/986-145 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, mit Frau Hohl-Harreus, ein Termin vereinbart werden. Von der Offenlage sind Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 GemO ausgeschlossen.
Offenbach, den 21.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Axel Wassyl
Bürgermeister