Fälligkeit von Hunde-, Gewerbe- und Grundsteuer mit Nebenabgaben


Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zum

15.08.2025 

eine Rate der

Grundsteuer mit Nebenabgaben, die Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer 

fällig wird.

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

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