Aus gegebenem Anlass, möchten wir die Bürgerschaft um die strikte Einhaltung der Verhaltensregeln, die auf unserem Friedhof gelten, bitten.
Leider kommt es immer mal wieder zu Fehlverhalten, das trauernden Familienangehörigen die liebevolle Grabpflege erschwert oder die Friedhofsruhe stört und bei uns zu berechtigten Beschwerden von Friedhofsnutzern führt.
Bitte achten Sie auch beim „Gassigehen“ außerhalb des Friedhofs darauf, dass Ihr Hund nicht auf das Friedhofsgelände gelangen kann. Im gesamten Friedhof sind Haustiere wie auf der Beschilderung zu sehen, nicht erlaubt. Dennoch kommt es manchmal zu Wühlschäden an Gräbern.
Auch Kinder, die über unseren schönen Friedhof zu Kindergarten oder Grundschule unterwegs sind, müssen die Regeln einhalten und dazu von den Eltern angeleitet werden. Die Nutzung von Skateboards, Rollschuhen und Fahrrädern ist auf dem Gelände nicht gestattet und ein Friedhof ist kein Spielplatz.
Wir freuen uns, wenn unser Friedhof neben seiner eigentlichen Bestimmung als Ruhestätte, auch als Grünanlage oder „verkehrsberuhigte Abkürzung“ genutzt wird, aber dies ist natürlich nur im eingeschränkten Rahmen möglich.
Bernd Schweikart
1.Beigeordneter
