Wichtiger Hinweis an alle Anwohner: Gehwege sind von Bewuchs freizuhalten!


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie als Anlieger verpflichtet sind, den Gehweg vor Ihrem Grundstück regelmäßig von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Diese Pflicht ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Satzung über „die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Hochstadt vom 03.04.2013“ und dient vor allem der Sicherheit und der Barrierefreiheit.

Das bedeutet: Sie sind als Eigentümer oder Nutzer des Grundstücks selbst dafür verantwortlich, den angrenzenden Gehweg sauber und frei von Bewuchs zu halten.

Was bedeutet das konkret?

  • Unkraut, Gras und andere Pflanzen, die durch Fugen oder an den Rändern des Gehwegs wachsen, sind regelmäßig zu entfernen.
  • Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste oder Zweige in den Gehweg ragen, müssen zurückgeschnitten werden.
  • Der Gehweg muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. uneingeschränkt passierbar bleiben.

Unser Appell an Sie

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den Gehweg vor Ihrem Grundstück – besonders in den Sommermonaten, wenn das Pflanzenwachstum stark ist. So tragen Sie dazu bei, unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert zu halten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein!


Rene Krahmer

Beigeordneter



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