Rückschnitt von Hecken und Sträuchern


Die Natur erwacht aus dem Winterschlaf und es grünt und blüht allerorten. Wir haben festgestellt, dass u.a. an einigen Anwesen die Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies stellt eine gefährliche Situation für die Radfahrenden und Fußgänger: Innen dar. Damit sich zukünftig weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger gefahrlos an der blühenden Natur erfreuen können, bitten wir die Grundstückeigentümer: Innen bzw. verantwortlichen Bewohner: Innen, die betreffenden Grünpflanzen / Hecken / Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Im eigenen Interesse sollten alle Grundstückseigentümer: Innen, auch, um sich vor möglichen Regressansprüchen Dritter zu schützen, regelmäßig Ihren Bewuchs kontrollieren. Ein Rückschnitt oder sog. Formschnitt ist jederzeit möglich, allerdings dürfen hierbei keine Wildtiere gestört oder Nester entfernt werden. Eine Rodung oder auf Stock setzen ist nur zwischen dem 01.10. und 28.02. erlaubt.
Vielen Dank.

Verbandsgemeinde Offenbach
Fachbereich IV-Bürgerdienste
-Ordnungsamt-

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