Bekanntmachung der Ortsgemeinde Offenbach – Beteiligung gem. § 97 Abs. 1 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Offenbach für das Jahr 2026
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 wurde am 14.11.2025 dem Ortsgemeinderat Offenbach zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Offenbach für das Jahr 2026 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 122 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen durch den Ortsgemeinderat eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Kuntz (Telefon 06348/986-131; Email l.kuntz@offenbach-queich.de) zu vereinbaren.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Offenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026, einzureichen.
Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per Email (l.kuntz@offenbach-queich.de) eingereicht werden.
Offenbach a. d. Queich, den 14.11.2025
gez.
Axel Wassyl
Bürgermeister
