Lärmschutzregelungen


Liebe Nachbarn, bitte beachten Sie die Ruhezeiten

Damit unser Zusammenleben angenehm bleibt, möchten wir Sie über die erlaubten Zeiten für den Betreib von Geräten und Maschinen informieren.

Nach den geltenden Vorschriften gem. § 8 Landes-Immissionsschutzgesetz.

Wer darf wann Lärm machen?

  1. Private Betreiben von Geräten und Maschinen, z.B. Rasenmäher

Erlaubt nur an Werktagen von:

  • 07:00 – 13:00 Uhr
  • 15:00 – 20:00 Uhr

 

Bitte vermeiden Sie Lärm zwischen den Ruhezeiten von:

  • 13:00 – 15:00 Uhr
  • 20:00 – 07:00 Uhr
  • Ganztägig an Sonn- und Feiertagen


2. Speziellere Geräte: Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler

                Erlaubt nur an Werktagen von:

  • 09:00 – 13:00 Uhr
  • 15:00 – 17:00 Uhr

                Nicht Erlaubt:

  • Ganztägig an Sonn- und Feiertagen


3. Öffentliche oder gewerbliche Nutzung

Geräte, außer die speziellen Lärmgeräte, dürfen auch zwischen 13:00 – 15:00 Uhr betrieben werden, wenn sie für öffentliche Aufgaben oder gewerbliche Zwecke notwendig sind.

Merkblatt

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

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    Ein-/ausschalten

    option
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    8

    Ansicht vergrößern

    option
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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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