Liebe Nachbarn, bitte beachten Sie die Ruhezeiten
Damit unser Zusammenleben angenehm bleibt, möchten wir Sie über die erlaubten Zeiten für den Betreib von Geräten und Maschinen informieren.
Nach den geltenden Vorschriften gem. § 8 Landes-Immissionsschutzgesetz.
Wer darf wann Lärm machen?
- Private Betreiben von Geräten und Maschinen, z.B. Rasenmäher
Erlaubt nur an Werktagen von:
- 07:00 – 13:00 Uhr
- 15:00 – 20:00 Uhr
Bitte vermeiden Sie Lärm zwischen den Ruhezeiten von:
- 13:00 – 15:00 Uhr
- 20:00 – 07:00 Uhr
- Ganztägig an Sonn- und Feiertagen
2. Speziellere Geräte: Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler
Erlaubt nur an Werktagen von:
- 09:00 – 13:00 Uhr
- 15:00 – 17:00 Uhr
Nicht Erlaubt:
- Ganztägig an Sonn- und Feiertagen
3. Öffentliche oder gewerbliche Nutzung
Geräte, außer die speziellen Lärmgeräte, dürfen auch zwischen 13:00 – 15:00 Uhr betrieben werden, wenn sie für öffentliche Aufgaben oder gewerbliche Zwecke notwendig sind.
