Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hochstadt –
Beteiligung gem. § 97 Abs. 1 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Hochstadt für das Jahr 2026
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 wurde am 28.04.2026 dem Ortsgemeinderat Hochstadt zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Hochstadt für das Jahr 2026 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 122 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen durch den Ortsgemeinderat eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Kuntz (Telefon 06348/986-131; Email l.kuntz@offenbach-queich.de) zu vereinbaren.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hochstadt haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026, einzureichen.
Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per Email (l.kuntz@offenbach-queich.de) eingereicht werden.
Offenbach a. d. Queich, den 28.04.2026
gez.
Simon Wingerter
Beigeordneter