Festsetzung der Grundsteuer und Nebenabgaben


Öffentliche Bekanntmachung:

 

Festsetzung der Grundsteuer und Nebenabgaben für das Jahr 2026

für die Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach an der Queich

 

 

1. Abgabenfestsetzung

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach sind für das Kalenderjahr 2026 gegenüber dem Kalenderjahr 2025 unverändert. Diese können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) nachgelesen werden.

 

Diese Festsetzung der Grundsteuer und Nebenabgaben durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen der Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach, die im Jahr 2026 die gleichen Grundbesitzabgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben.

 

Grundbesitzabgaben:

Grundsteuer, Ortskirchensteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag, Feldwegebeitrag, Wiederaufbaukassenbeitrag, Starenabwehrbeitrag, Abgabe für den Deutschen Weinfond und des Absatzförderungsfonds.

 

Für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben, wird die Grundsteuer gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Dies gilt nicht, sofern Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten sind. In diesen Fällen wird basierend auf dem Steuermessbescheid des Finanzamtes ein schriftlicher Bescheid erlassen.

 

2. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerschuldner, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung nach § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Die fälligen Beträge ergeben sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid, der vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erlassen wurde.

 

Die Steuerschuldner werden gebeten, die fälligen Grundsteuern innerhalb der angegebenen Fälligkeitsfristen unter Angabe der Buchungsnummer auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Verbandsgemeindekasse zu überweisen. Sofern uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.

 

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich einzulegen.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach erhoben werden.

 

Hinweis

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgemäßen Zahlung der Steuer.

 

Offenbach, den 08.01.2026

gez.

 

Axel Wassyl

Bürgermeister

 

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.