Zum 1. Januar 2026 hat sich das Verfahren zur Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) geändert.
Seit dem 01. Januar sind
- Bauanträge sowie
- Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)
ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.
Nur Anträge im Freistellungsverfahren gemäß § 67 LBauO können weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich gestellt werden.
Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Für Fragen oder weiterführende Informationen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich gerne zur Verfügung.
