Verkehrsbehördliche Anordnung anlässlich der Veranstaltung „Wein- u. Knoppfest“ 2026


Aufgrund der Veranstaltung „Wein- und Knoppfest 2026 ist es erforderlich, innerhalb der Ortsgemeinde 76879 Hochstadt vom 04.08.2026, 08.00 Uhr, bis 10.08.2026, 24.00 Uhr, folgende Verkehrsbeschränkungen durchzuführen:


  1. Die Hauptstraße wird für die vorgenannte Dauer zwischen den Einmündungen Neustadter Straße und Oberkehrgasse für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge sowie die Anlieger ausgenommen.
  2. Für dieHauptstraße, ab Anwesen 190 bis zur Einmündung Neustadter Straße, wird beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet, das auch für die Parkstreifen gilt.
  3. In nachfolgend aufgeführten Straßen ist ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einzurichten:

- Hauptstraße, zwischen den Einmündungen Waldstraße und Oberkehrgasse

- Großgasse, zwischen den Einmündungen Neustadter Straße und Borngasse

- Borngasse, zwischen den Einmündungen Hauptstraße und Großgasse.


Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie der Anliegerverkehr ausgenommen. Der ÖPNV wird ausschließlich über die Waldstraße umgeleitet werden. Die Bushaltestelle an der Hauptstraße ist entsprechend an der Kreuzung Waldstraße/Hauptstraße zu verlegen.


4. Die Straße „Im Kirchacker“ wird von Dienstag, den 04.08.2025, 08.00 Uhr, bis Montag, den 10.08.2026, 24.00 Uhr, in Höhe der Feuerwehr, also zwischen der westlichen Parkplatzeinfahrt Feuerwehr und der westlichen Begrenzung des Feuerwehrgerätehauses, für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt.

Ab Samstagnachmittag, den 08.08.2026, sowie den ganzen Sonntag, 09.08.2026 ist der DGH-Parkplatz für den Verkehr voll gesperrt. Die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen (VZ 283) werden mind. 72 Std. zuvor aufgestellt.


5. Die Umleitung des Verkehrs anlässlich der Sperrungen in der Hauptstraße erfolgt für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse über die Oberkehrgasse, Großgasse und die Borngasse.

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