Ortsgemeinde Hochstadt -Umlegungsausschuss- | Geschäftsstelle: | Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz Pestalozzistraße 4 76829 Landau in der Pfalz |
Bekanntmachung
über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Östlicher Obstgarten“ in der Gemarkung Niederhochstadt am 27. Februar 2026 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Hochstadt, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.
erhoben werden.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Internet unter https://www.offenbach-queich.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Landau in der Pfalz, den 02.03.2026
gez. Loos (DS)
Michael Loos
Vorsitzender des Umlegungsausschusses