Flurbereinigung Nußdorf VII Ost


Flurbereinigung Nußdorf VII Ost


Ladung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes


Hinweis: Eine Pflicht zur Teilnahme an u.a. Terminen besteht nicht.


I. Bekanntgabetermin


Im Flurbereinigungsverfahren Nußdorf VII Ost Landkreis Südliche Weinstraße wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,


am Dienstag, dem 12.05.2026,

vormittags von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18

in 76829 Landau - Nußdorf


bekannt gegeben.


Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.


Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.



II. Anhörungstermin


Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf



Mittwoch, den 13.05.2026, vormittags um 09.00 Uhr

Im Dorfgemeinschaftssaal des Feuerwehrhauses, Kirchstraße 18

in 76829 Landau - Nußdorf


Die Beteiligten werden hiermit geladen als


1) →Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2) →Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

3) →Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.


Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.


Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.


Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.


Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.


Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.


Vollmachtsvordrucke können beim DLR in Empfang genommen werden. Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter

www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41262 unter Nr. 10 Formulare und Merkblätter zum Download bereit.


Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.



Im Auftrag

gez. Knut Bauer

(Abteilungsleiter)


Ansprechpartner für das Verfahren:

Projektleitung: Claudia Merkel Tel. 06321/671-1101

Sachgebietsleitung Planungund Vermessung: Tobias Mensinger Tel. 06321/671-1166

Sachgebietsleitung Verwaltung: Bianka Litzel  Tel. 06321/671-1107



Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41262 zu finden.


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