Wahlen
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Europa- und Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 erfolgt die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl). Gleichzeitig finden in Rheinland-Pfalz die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Die Wählerinnen und Wähler entscheiden über die Zusammensetzung der folgenden kommunalen Gremien:
- Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Wahl zum Bezirkstag Pfalz
- Wahl des Kreistages Südliche Weinstraße
- Wahl des Verbandsgemeinderates
- Wahl der Gemeinderäte
- Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen zur Europa- und Kommunalwahl 2024
Bekanntmachung vom 04.01.2024
Bekanntmachung vom 31.01.2024
- Bekanntmachung zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
- Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen und die Wahl der/des Ortsvorstegerin/Ortsvorstehers - Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Informationen für Wahlvorschlagsträger
Kommunalwahl 2024 - Hinwise für Parteien, Wahlergruppen und Einzelbewerber, Formulare und Vordrucke
Auf der Homepage www.kommunalwahl-rlp.de hat der Landeswahlleiter in Kooperation mit dem Gemeinde- und Städtebund ein Kommunalwahlportal eingerichtet. Dort sind umfangreiche Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber rund um die Wahl und das Aufstellungsverfahren sowie Leitfäden veröffentlicht.
Formulare und Vordrucke für Ratswahlen und Direktwahlen stehen dort ab sofort Rubrik „Parteien und Wählergruppen“ als ausfüllbare pdf-Dokumente zur Verfügung.
Hinweis:
Alle Formulare sind im Original mit Unterschriften einzureichen. Sofern Bewerber/innen sowohl für den Ortsgemeinderat als auch für den Verbandsgemeinderat kandidieren, ist die Erklärung derselben im Original mit Unterschrift beiden Wahlvorschlägen beizufügen.
Es ist nicht ausreichend, wenn beide Gremien angekreuzt sind.Anzahl der zu wählenden Personen für die jeweiligen Gremien
- Ortsgemeinderat Bornheim, 16 Personen
- Ortsgemeinderat Essingen, 16 Personen
- Ortsgemeinderat Hochstadt, 20 Personen
- Ortsgemeinderat Offenbach, 22 Personen
- Verbandsgemeinderat Offenbach an der Queich, 28 Personen