Für Müll, Wertstoffe, Recycling, Abfallberatung, Abfuhrtermine, Sperrmüll, etc. ist im Landkreis Südliche Weinstraße der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft EWWzuständig. Dort finden Sie alle relevanten Informationen rund ums Thema beziehungsweise die richtigen Ansprechpartner·innen.
"Die Gesamtmenge angelieferter Grünabfälle hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, deshalb hat sich auch die Masse der Grünabfälle, die kostenlos angenommen wurden, deutlich erhöht. Ab diesem Jahr werden die Regelungen, die bereits seit längerer Zeit in den entsprechenden Satzungen des Landkreises enthalten sind, konsequenter umgesetzt, wie Landrat Seefeldt informiert. Weil die Kapazitäten bislang vorhanden waren, konnte die Reglementierung bis jetzt großzügig gehandhabt werden.
Die entsprechende Satzung regelt, dass Anlieferungen von Privathaushalten aus dem Landkreis SÜW kostenlos bis zu einer Größenordnung von bis zu 3 cbm pro Woche sind. Diese Anlieferungen können an allen Annahmestellen im Landkreis, d.h. bei den beiden WertstoffWirtschaftszentren und den fünf weiteren Annahmestellen, erfolgen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben sieht Landrat Seefeldt als Voraussetzung dafür an, dass auch zukünftig die überwiegende Mehrheit der Anlieferer ihre privaten Grünabfälle wie gewohnt kostenfrei abgeben können.
Zu beachten gilt weiterhin, dass die Herkunft der Grünabfälle von privaten Grundstücken bereits durch das Anliefererfahrzeug erkennbar sein muss, d.h. nur Privatfahrzeuge können kostenlos anliefern. Grünabfall, der mit Firmenfahrzeugen (z.B. Gartenbaubetriebe) oder sonstigen ausschließlich für einen Betrieb genutzten Fahrzeugen angeliefert wird, wird mit 19,00 Euro/cbm berechnet. Gebührenpflichtige Anlieferungen können nur bei den beiden WertstoffWirtschaftszentren bei Edesheim oder Billigheim-Ingenheim vorgenommen werden. Die Zusammensetzung der Grünabfälle darf im Wesentlichen nur aus Baum- Strauch oder Heckenschnitt bestehen; die Anlieferung von reinem Rasenschnitt, Laub oder krautigen und mit Erde behafteten Gartenabfällen ist gebührenpflichtig, da diese Abfälle zum Biomüll gehören.
Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft weist darauf hin, dass eine Biotonne - sofern sie bisher noch nicht genutzt wurde bzw. eine größere Tonne als die bisher vorhandene Tonne - für die Entsorgung dieser Abfälle auch auf Grund der ab 2021 deutlich reduzierten Gebühren die bessere Lösung sei."