Abwasserentsorgung

Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Offenbach


Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich wird als ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb) geführt.

Verantwortlicher Leiter und gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie der Satzung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde.

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich hat die Aufgabe, Schmutz- und Niederschlagswasser von den in der Verbandsgemeinde Offenbach gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen. Da die Abwasserbeseitigung eine Hoheitsaufgabe der Verbandsgemeinden darstellt, unterliegt der Betrieb weder den Ertragssteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) noch der Umsatzsteuer.

Das Abwasserleitungsnetz (Kanalnetz) erstreckt sich über rund 110 km (inkl. Verbindungssammler) mit ca. 4.500 Hausanschlüssen, über die das Abwasser zu den Abwasserreinigungsanlagen geleitet wird.

Die Abwasserreinigung erfolgt im Gebiet der Verbandsgemeinde Offenbach in zwei Kläranlagen (Offenbach und Hochstadt), in Hochstadt gebietsübergreifend in Kooperation mit der Nachbarverbandsgemeinde Landau-Land über den hierfür gegründeten Zweckverband „Hainbach-Gruppe“.

Für die Abwasserbeseitigung der Ortsgemeinde Bornheim und den Ortsteil Dreihof der Ortsgemeinde Essingen, welche über die Kläranlage Landau erfolgt, wurde eine Zweckvereinbarung mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau in der Pfalz (EWL) abgeschlossen.

 

Unter der Rufnummer 0172 7290164 erreichen Sie außerhalb der Geschäftszeiten einen Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes, den Sie über Betriebsstörungen informieren können.

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Die Kläranlagen der Verbandsgemeinde Offenbach

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Preisblatt des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Offenbach - gültig ab 01.01.2025

Dieser Betriebszweig ist als Hoheitsbetrieb nicht umsatzsteuerpflichtig, soweit hier gesetzliche Änderungen erfolgen, wird dem ausgewiesenen Entgelt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Schmutzwassergebühr je m3 gewichtetes Schmutzwasser

2,95 €

Schmutzwassergrundgebühr je Schmutzwasserhausanschluss

45,00 €

Zusatzgebühr Weinbau pro angefangene 500 m2 selbst bewirtschaftete Weinbauertragsfläche oder pro angefangene 750 Liter zugekaufte Trauben, Most oder Wein bzw. deren Verarbeitung oder Lagerung

4,25 €

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser pro m2 beitragspflichtiger Fläche und Jahr

0,20 €

Einmaliger Beitrag für Abwasserbeseitigungsanlagen;

pro m2 beitragspflichtiger Fläche

für die räumliche Erweiterung:


- Niederschlagswasser

15,40 €

- Schmutzwasser

7,00 €

für die erstmalige Herstellung:


- Niederschlagswasser

3,00 €

- Schmutzwasser

2,00 €

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