Besucherparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende