Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
    Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
    Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

    Das Jugendbüro der Verbandsgemeinde übernimmt teilweise den erziehrischen Jugendschutz im Rahmen seiner Angebote.

    Den gesetzlichen Jugendschutz leistet das Jugendbüro unterstützend für die Kreisverwaltung SÜW (Jugendschutzkontrollen).

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende