Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende