"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"

Kategorie: Offenbach
"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
Fachvortrag Durch Alter oder Krankheit kann jeder in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen kann. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche? Wie kann auch am Lebensende eine würdige Pflege und Versorgung nach den eigenen Wünschen sichergestellt werden? Das alles sind Fragen, die in einer Vorsorgevollmacht bzw. in einer Patientenverfügung geregelt werden können. Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Wünschenswert ist, die Vorsorge vertrauensvoll innerhalb der Familie zu regeln. Voraussetzung dafür ist ein bedingungsloses Vertrauen, da man bewusst auf die Kontrolle des Bevollmächtigten verzichtet. Fehlt eine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Die eigene Recherche im Internet für die eigene Vorsorge ist meist frustrierend und häufig nicht zielführend. In vielen Fällen ist auch der Gang zum Notar nicht unbedingt notwendig. Wo die Unterschiede in der Vorsorge liegen und was es zu beachten gilt, um zur passenden Vorsorge zu kommen, darüber informiert Johannes Pfeiffer vom AWO Betreuungsverein SÜW e.V. praxisnah im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Forum am Markt der AWO Südpfalz Die Teilnahme ist kostenfrei, eine verbindliche Anmeldung ist erwünscht Kontakt für weitere Info: Heike Rohrer, Telefon 06341-9183-0, E-Mail: h.rohrer@stk-suedpfalz.de
