Einführung in die betreuungsrechtliche Praxis

Offenbach

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Einführung in die betreuungsrechtliche Praxis

Die Gesellschaft altert und daher wird der Bedarf an rechtlicher Betreuung deutlich ansteigen. Wer vorsorgen kann, für den ist es wünschenswert, eine rechtliche Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu vermeiden. Ist dies nicht möglich oder kommt die Vollmacht aus anderen Gründen nicht zum Tragen, so muss ggf. eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht. Gesetzliche Regelungen schreiben vor, wer zum Betreuer bestellt werden darf und wie die Betreuung ausgeübt werden muss. In einer Reform hat der Gesetzgeber nun die rechtlichen Vorgaben nachgeschärft. Nach § 1816 BGB soll ein beruflicher Betreuer nur dann zum Betreuer bestellt werden, wenn keine geeignete Person für die ehrenamtliche Führung der Betreuung zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass der ehrenamtliche Betreuer der Normalfall sein soll. Nur ausnahmsweise in besonders schweren Fällen sollen professionelle Betreuer bestellt werden. Den seit Jahren steigenden Bedarf an Beratung und Unterstützung im Ehrenamt decken die Betreuungsvereine als Beratungsstelle. Aus diesem Grund findet am 20 Juli um 16.30 Uhr im Forum am Markt in Offenbach eine Informationsveranstaltung statt. Der Eintritt ist wie immer frei.

Organisator

Sozialtherapeutische Kette gGmbH

Einrichtung der Eingliederungshilfe

0634191830

s.vogl@stk-suedpfalz.de

stk-suedpfalz.de

Kontakt

Sarah Vogl

s.vogl@stk-suedpfalz.de

Bereichsleitung Teilhabeleistungen

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