Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Senioren- und Gesundheitszentrum


Am 29. Juli wurde der gemeindeseitige Kauf des Anwesens Hauptstraße 66 notariell vollzogen. Das Anwesen liegt in der Dorfmitte, zwischen Kindergarten im Norden und dem Sportplatz im Süden. Es hat eine Fläche von 2.060 Quadratmetern.

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags: von links Gerd Kummler, Frank Kummler, Evi Kaiser für die Eigentümergemeinschaft, Ortsbürgermeister Karl Keilen

Mit dem Kauf dieses Anwesens ist jetzt der erste große Schritt für die Entwicklung eines Bornheimer Gesundheits- und Seniorenzentrums gemacht.

Historie: Der Bauausschuss hat am 30. Januar 2019 nach Beratungen mit Vertretern des Diakonievereins, des Seniorenclubs, des VdK und der Kirchengemeinden dem Gemeinderat empfohlen, in diesem Bereich die Einrichtung einer Tagespflegeeinrichtung sowie die Schaffung seniorengerechten Wohnens vorzusehen. Der Standort ist ideal. Er liegt in der Ortsmitte neben der Bushaltestelle. Dorfgemeinschaftshaus, Bäckerladen, Sport- und Bouleplatz, Kirchen, Friedhof, Lehrer Lämpel und Inge´s Café u.a. liegen in der Nähe. Zudem kann über dieses Grundstück für den Kindergarten ein gefahrenfreier Zuweg zum Dorfgemeinschaftshaus und zum Sportplatz geschaffen werden.

Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 25. Februar hat der Gemeinderat am 21. März den Grundsatzbeschluss gefasst. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses hat der Gemeinderat dann am 29. April einstimmig beschlossen, über den Erlaß einer Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde das Vorkaufsrecht für den Bereich der Grundstücke der Anwesen Hauptstr. 66, 68, 70 (Gesamtfläche ca. 3.800 qm) zu sichern. Der Bereich soll mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Senioren, Mehrgenerationen, neuer dörflicher Mittelpunkt sowie Zuwegung vom Kindergarten zum Dorfgemeinschaftshaus und Sportplatz“ als Sonderfläche in einem eigenständigen Bebauungsplan ausgewiesen werden. Zudem wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, Kaufgespräche mit den Eigentümern des Anwesens Hauptstrasse 66 zu führen. Diese konnten mit Unterstützung des 1. Beigeordneten Otmar Dietz erfolgreich abgeschlossen werden.

Erster Beigeordneter Otmar Dietz mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag

Jetzt gilt, sich um die weiteren Anwesen Hauptstraße 68 und 70 zu bemühen. Denn je größer die Grundstücksfläche, umso ansprechender kann das Umfeld für die Senioren z.B. im Hinblick auf die Gartensituation etc. gestaltet werden.

Zudem gilt es, das bisherige Grobkonzept fortzuentwickeln. Hierzu bietet das Sozialministerium Unterstützung durch WohnPunkt RLP an. Ziel des Projektes „Wohnen mit Teilhabe“ ist es, im Alter im vertrauten Umfeld bleiben zu können, auch wenn Unterstützung gebraucht wird. Hierzu soll „barrierefreier bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, wo man sich in guter Nachbarschaft gegenseitig hilft, Teilhabe am Dorfleben gewährleistet ist und bei körperlichen Einschränkungen weitere Unterstützungsleistungen durch Drittanbieter frei wählbar sind“. Zudem sollen Konzepte mit Selbsthilfe sowie der Einbindung von Tages- und Betreuungsangeboten gefördert werden.

Landesseitig gefördert werden sollen 5 Modell- bzw. Pilotkommunen. Bewerbungsschluss ist der 15. November. Am 4. November gibt es für kommunale Entscheidungsträger hierzu eine Informationsveranstaltung von WohnPunkt in der Kreisverwaltung in Ingelheim. Es wäre wünschenswert, wenn Bornheim sich als Modellkommune bewirbt und die Jury mit ihrem Konzept überzeugt. Denn „Wohnen im Alter im vertrauten Umfeld und ein Wohnen mit Teilhabe“ sind Bedarfe, die in einer immer älter werdenden Gesellschaft immer bedeutender und dringlicher werden. Ihren Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Angebote zu machen, ist eine zentrale gemeindliche Aufgabe.

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