Änderung der Parkregelung in der Schulstraße Hochstadt


Anfang 2020 werden in der Schulstraße neue Regelungen hinsichtlich der dort vorhandenen Parkstände eingeführt.

Ab der Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen und der Einzeichnung der Parkstände gelten dann folgende Regeln:

 

1)

Im direkten Bereich des Zugangs zur Grundschule wird für erblindete Personen oder Personen mit außerordentlicher Gehwebehinderung ein Parkplatz eingerichtet. Auf diesem darf „rund um die Uhr“ nur unter dem Auslegen eines blauen EU-Ausweis geparkt werden.

2)

Ebenfalls in Höhe des Zugangs zur Schule wird ein Kurzzeitparkstand eingerichtet, auf dem von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr lediglich unter Nutzung einer Parkscheibe für die Dauer von 1 Stunde geparkt werden darf (Parkstand steht den Besuchern der Grundschule zur Verfügung). Außerhalb den vorgenannten Zeiten darf auf diesem Parkplatz ohne Verpflichtung zum Auslegen der Parkscheibe frei geparkt werden.

3)

Die übrigen Parkstände stehen von Montag bis Freitag in der Zeit von jeweils 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr nur Nutzern eines Parkausweises „rote Zone“ zur Verfügung. Die angeführten Parkausweise werden nicht an Bewohner sondern nur an Beschäftigte der Grundschule und der benachbarten Kindertagesstätte ausgegeben. Außerhalb dieser Zeiten ist die Verpflichtung zum Auslegen der Parkausweise aufgehoben und die Parkstände können dann von allen Verkehrsteilnehmern in Anspruch genommen werden.