Fälligkeit der Abwassergebühren


Fälligkeit der Abwassergebühren am 30. Juni 2019

 

Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.06.2019 die 2. Rate der Abwassergebühren für 2019 fällig wird.

Falls Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.

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