Fälligkeit der Abwassergebühren am 30. Juni 2019
Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.06.2019 die 2. Rate der Abwassergebühren für 2019 fällig wird.
Falls Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.