Befestigung von Grabmälern - Essingen


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

 

über die Aufforderung zum Befestigen von Grabmälern
 

Auf Grund der §§ 20 und 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Essingen werden die
Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die
Standsicherheit der Grabmäler bis zum

21.11.2019
 

In einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und das Friedhofsamt hierüber zu informieren.
 
Sind Grabmale nicht innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß befestigt, ist die Gemeinde Essingen
berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten diese zu befestigen, bzw. die Grabstätte
zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.
 

Name d.Verstorbenen

Art d. Grabstätte

Feld

Nr.

Lore Grünings/Annemarie Sauer

Einzelgrab 

B

49  

Holger Lüttge/ Jürgen Lüttge 

Doppelgrab

G

17

Katharina Engelhard/Ludwig Engelhard

Doppelgrab

E

38


 
  
Offenbach an der Queich, den 22.10.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
-Friedhofsamt-