ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die Aufforderung zum Befestigen von Grabmälern
Auf Grund der §§ 20 und 21 der Friedhofssatzung der Gemeinde Essingen werden die
Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die
Standsicherheit der Grabmäler bis zum
21.11.2019
In einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und das Friedhofsamt hierüber zu informieren.
Sind Grabmale nicht innerhalb dieser Frist ordnungsgemäß befestigt, ist die Gemeinde Essingen
berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten diese zu befestigen, bzw. die Grabstätte
zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.
Name d.Verstorbenen | Art d. Grabstätte | Feld | Nr. |
Lore Grünings/Annemarie Sauer | Einzelgrab | B | 49 |
Holger Lüttge/ Jürgen Lüttge | Doppelgrab | G | 17 |
Katharina Engelhard/Ludwig Engelhard | Doppelgrab | E | 38 |
Offenbach an der Queich, den 22.10.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
-Friedhofsamt-