Änderung von Haltverbotszonen in der Niedergasse


Aufgrund der Errichtung von neuen Wohngebäuden auf dem Grundstück Niedergasse 58 ist zur Sicherstellung des Feuerwehrzufahrtsweges die Schaffung von zwei Haltverbotszonen mit absolutem Haltverbot notwendig. Diese werden in Kürze an folgend genannten Stellen eingerichtet:

-östliche Begrenzung von Wohnhaus Nr. 41 bis westliche Begrenzung von Wohnhaus Nr. 39

-westliche Begrenzung von Wohnhaus Nr. 50 bis östliche Begrenzung von Wohnhaus Nr. 60.

Die in diesen Bereichen bisher geltenden eingeschränkte Haltverbote und/oder bestehende Parkmarkierung werden entfernt.