Betreten öffentlicher Orte untersagt - Update: die Allgemeinverfügung


Die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, sowie die Stadt Landau in der Pfalz haben eine gemeinsame Pressemitteilung verschickt, in der es um die Untersagung des Betretens öffentlicher Orte geht.

Eine Allgemeinverfügung liegt uns bei Erstellung des Artikels (Fr., 20.03.2020, 14:38 Uhr) noch nicht vor. Wir werden diese baldmöglichst veröffentlichen. Da laut Pressemitteilung dem Beispiel der Stadt Freiburg gefolgt werde, sei hier zunächst die dortige Definition "öffentlicher Orte" zitiert, da diesbezüglich schon sehr viele Nachfragen kamen:

Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.

Update:

mittlerweile wurde die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht (pdf)


Hier noch der Wortlaut der Pressemeldung:


Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20. März 2020
 
Um  das  Corona-Virus  einzudämmen:  Stadt  Landau  sowie  Landkreise Südliche  Weinstraße  und  Germersheim  rufen  Krisenfall  aus  und untersagen  Betreten  öffentlicher  Orte  –  Planungen  für Notkrankenhäuser sind angelaufen.
 
In  enger  Abstimmung  haben  der  Oberbürgermeister  der  Stadt  Landau  und  die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt. Damit haben der Stadtfeuerwehrinspekteur und die  Kreisfeuerwehrinspekteure  im  Rahmen  des  Katastrophenschutzes  die Befugnis,    Kontakt  mit  externen  Einheiten  aufzunehmen,  um  geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus folgen die Stadt Landau sowie die Landkreise  Südliche  Weinstraße  und  Germersheim  dem  Beispiel  der  Stadt Freiburg und untersagen das Betreten öffentlicher Orte. Wichtig: Es handelt sich nicht  um  eine  generelle  Ausgangssperre.  Die  Menschen  dürfen  weiter  für dringende  Angelegenheiten  das  Haus  oder  die  Wohnung  verlassen  und beispielsweise  zur  Arbeit,  zur  Ärztin  oder  dem  Arzt  bzw. zum  Einkaufen  gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April.
 
„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung  des  Corona-Virus  zurückzudrängen“,  sagen  Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche, so die drei Behördenchefs weiter. 
 
Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot bzw. eine begrenzte Ausgangssperre nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit, die Attraktivität der Südpfalz für Touristinnen und Touristen und vor allem die Nähe zum Elsass als  Corona-Risikogebiet.  „Die  Lage  bei  unseren  Freundinnen  und  Freunden  im Elsass ist teils dramatisch und die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen. Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“
 
Aus  diesem  Grund  prüfen  alle  drei  Gebietskörperschaften  aktuell  auch  die Einrichtung von Notkrankenhäusern. „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir uns in der Region  auch  auf  Szenarien  vor,  von  denen  wir  hoffen,  dass  sie  letztlich  nicht eintreten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig. 
 
Um über ausreichend Personal für die Notkrankenhäuser zu verfügen, benötigt es die  Unterstützung  von  Ärztinnen  und  Ärzten,  Pflegekräften  bzw.  Menschen  mit einer  Ausbildung  im  Rettungsdienst.  Die  Stadt  Landau  sowie  die  Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf,  die geplanten Einrichtungen zu unterstützen. 
 
Freiwillige Helferinnen und Helfer melden sich bitte unter: 
 
Für den Landkreis Germersheim: 
Telefon 07274/53-410 oder E-Mail Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de
 
Für die Stadt Landau: 
Telefon 06341/13-9937 oder E-Mail Notkrankenhaus@landau.de 

Für den Landkreis Südliche Weinstraße: 
E-Mail Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de