Einschränkung bei Trauungen sowie Nutzungen der Leichenhallen


Nutzung von Leichenhallen

Um das Corona-Virus einzudämmen dürfen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres die Leichen-und Trauerhallen der Verbandsgemeinde Offenbach für Aufbahrungen, Abschiednahmen oder Trauerfeiern nur noch von maximal 15 Personen betreten werden.

Der Sicherheitsabstand von 2 m ist einzuhalten. Es obliegt dem jeweiligen Bestatter die Einhaltung der Personenzahl zu überwachen.

 

Durchführung von Trauungen

Geplante Eheschließungen finden statt und werden vom Standesamt bis auf Weiteres im Queichtalmuseum oder Alten Schulhof durchgeführt. Anwesend sein dürfen zusätzlich zum Brautpaar höchstens 10 Personen.