Öffentliche Veranstaltungen in Bornheim


Der Gemeindevorstand hat sich über die weitere Vorgehensweise mit öffentlichen Veranstaltungen abgestimmt und festgelegt, dass wir die gemeindlichen Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt bis einschließlich 30.06.2020 nicht mehr für öffentliche und private Feierlichkeiten und Veranstaltungen freigeben oder vermieten werden. Die Entwicklung der Pandemie und die weiteren Beschränkungen sind so unsicher, dass es nicht möglich ist, Veranstaltungen verlässlich zu planen.

Wir bitten die Vereine, Institutionen und Privatpersonen, dies zu beachten.

Wir möchten Sie auch informieren, dass alle bisher geplanten gemeindlichen Veranstaltungen ebenfalls bis 30.06.2020 leider abgesagt werden müssen.

Lediglich die notwendigsten Beschlüsse für die Handlungsfähigkeit der Gemeinde müssen noch gefasst werden. Die Gemeindeordnung gibt zwar einige Hinweise zur Weiterführung gemeindlicher Tätigkeiten, die Beschlussfassung über den Haushalt und damit über die Möglichkeit weiterer Aktivitäten unterliegt der Zuständigkeit des Gemeinderates. Daher wird die geplante Gemeinderatssitzung am 30.03.2020 stattfinden. Dies jedoch unter Beachtung der Rechtsverordnung des Landes, das bedeutet, die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus statt. Die Hygienevorschriften werden eingehalten. Die Tische und Stühle werden im notwendigen Abstand von 2 Metern aufgestellt. Die Öffentlichkeit ist hergestellt, aber auch hier sind die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten.

Bornheim, 24.03.2020

Elke Thomas

Ortsbürgermeisterin