Informationen der Ortsgemeinde Bornheim


Weitere Lockerungen in dieser Woche


Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

Nun ist bereits die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Wirkung vom 13. Mai 2020 beschlossen. Sie läuft nun bis einschließlich 24. Mai 2020.  (www.corona.rlp.de)
Seit der letzten Verordnung konnten weitere Einschränkungen aufgehoben werden. Die Spielplätze sind seit letzter Woche offen. Ich bedanke mich für die Einhaltung der Vorschriften. Fast alle haben sich an die Vorgaben gehalten. Das ist Garant dafür, dass das auch so bleiben kann.
Die Gottesdienste sind möglich, aber hier ist natürlich ein Wermutstropfen zu benennen. Unsere Kirchen sind relativ kleine Häuser und können nur wenige Besucherinnen und Besucher nach den Abstandsregelungen zulassen.
Nach Anpassung der Verordnung ist der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport im Freien wieder möglich. Seit Samstag, den 09. Mai 2020 ist das Freisportgelände und den Boule-Platz wieder freigeben. Für die Nutzung des Bouleplatzes gelten Anweisungen, die vom Verband für Boule-Spiele herausgegeben wurden. Mund-Nase-Schutz ist ebenso dringend empfohlen wie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern zu den Mitspielern. Der Boule-Club kann hierzu gerne Informationen geben. Der Aufenthalt und die Nutzung des Freizeitgeländes kann ebenfalls nur mit dem notwendigen Abstand erlaubt sein. Auch der Bogenschützenverein hat seinen Betrieb wieder aufgenommen, der Trainingsplatz an der Sporthalle kann wieder genutzt werden. Auch hier hat sich der Verband bereits an seine Mitglieder gewandt und Regeln aufgestellt. Nun warten wir auf die Möglichkeit, auch in Turnhallen und Übungshallen wieder Sport zu treiben. Wir in Bornheim haben die Trainingsmöglichkeiten sowohl gewerblich als auch von der Gemeinde (DGH und Sporthalle) vor Ort und hoffen, dass dann nach dem 24. Mai weitere Erleichterungen folgen können.
Die gute Nachricht in dieser Woche: Unsere Restaurants, Speisegaststätten, Mensen Cafe´s, Eisdielen, Eiscafés, Vinotheken, Probierstuben, dürfen öffnen. Das bedeutet für unsere Gastronomie endlich die Möglichkeit Ihre Gäste wieder in den Innen- und Außenräumen bewirten zu können. Aber auch hier gilt es für die Betreiber die Vorschriften der Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch nur mit Terminvereinbarung möglich ist um die Vorschriften möglichst geordnet umzusetzen.
Bleiben Sie achtsam und vor allen Dingen gesund.

Elke Thomas
Ortsbürgermeisterin