Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - ab dem 13.Mai!


6. CoBeLVO - tritt am 13. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 24. Mai 2020 außer Kraft

Update 12.05.2020: jetzt gibt es auch wieder eine erste Auslgeungshilfe

Am Mittwoch, 13.05.2020 (also noch nicht gleich heute bei Veröffentlichung!), tritt die sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft (6. CoBeLVO).

Es gibt einige Änderungen - auf den Bildern sind nur einige davon verkürzt dargestellt.

Die Verordnung kann hier nachgelsenen werden.

Wie auch sonst gilt, dass es in den nächsten mehr Klarheit, Auslegungshilfen, etc. geben wird. Teilweise geben Berufs- und Dachverbände bereits Hilfestellungen. So gibt es z.B. für die Gastronomie und Hotellerie eine Handreichung des Landes in Zusammenarbeit mit IHK und DEHOGA.
Für den Sport gibt es u.a. die 10 Leitplanken des DOSB, eine Auflistung sportartspezifischer Übergangsregeln der Spitzensportverbände wie z.B. des DFB ("Zurück auf den Platz").


Hierbei bitte immer beachten:

die jeweilige Landesverodnung (also in unserem Fall die von Rheinland-Pfalz), etwaige Vorgaben des Landkreises oder Kommunen. Im Zweifelsfall fragen und gegebenenfalls abwarten - manche Sachverhalte müssen (auch von uns) erst geklärt werden.


Aufgrund häufiger Nachfragen hier auch nochmal die Auslegungshilfe des Landes zu Mund-Nasen-Bedeckungen.


Weiterhin gilt, nicht leichtsinnig zu werden und so die ereichten (und zukünftigen) Lockerungen zunichte zu machen.

Haltet weiter Abstand und zusammen!