Neufassung der Friedhofsatzung und Friedhofsgebührensatzung Bornheim


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in seiner Sitzung am 17. November 2020 hat der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind

·       das Verbot von Grabmalen, die in Kinderarbeit hergestellt werden,

·       die Verkürzung der Ruhe- und Nutzungsfrist von 30 auf 25 Jahre,

·       die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht durch einen Fachbetrieb,

·       die Einführung einer Abräumgebühr für abgelaufene Grabstätten und

·       die Festlegung der Kosten für die Granitplatten der Wiesenerdgräber und das Atrium Süd.

Die neugefasste Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter abgedruckt sein.