Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in seiner Sitzung am 17. November 2020 hat der Gemeinderat die Neufassung der Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind
· das Verbot von Grabmalen, die in Kinderarbeit hergestellt werden,
· die Verkürzung der Ruhe- und Nutzungsfrist von 30 auf 25 Jahre,
· die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht durch einen Fachbetrieb,
· die Einführung einer Abräumgebühr für abgelaufene Grabstätten und
· die Festlegung der Kosten für die Granitplatten der Wiesenerdgräber und das Atrium Süd.
Die neugefasste Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter abgedruckt sein.