Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - ab dem 16. September!


11. CoBeLVO - tritt am 16.09.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft

Die Verordnung kann hier nachgelesen werden.

Wie auch sonst gilt, dass es in den nächsten Tagen mehr Klarheit, Auslegungshilfen, etc. geben wird.

Neue Hygienekonzepte wurden ebenfalls erlassen.


bitte immer beachten:

die jeweilige Landesverodnung (also in unserem Fall die von Rheinland-Pfalz), etwaige Vorgaben des Landkreises oder der Kommunen. Im Zweifelsfall fragen und gegebenenfalls abwarten - manche Sachverhalte müssen (auch von uns) erst geklärt werden.


Aufgrund häufiger Nachfragen hier auch Auslegungshinweise für die Bemessung der Geldbußenach § 23 der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung.


Weiterhin gilt, nicht leichtsinnig zu werden und so die ereichten (und zukünftigen) Lockerungen zunichte zu machen.

Haltet weiter Abstand und zusammen!