Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer


Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben am 15. Februar 2021
 

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.02.2021 die erste  Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer mit Nebenabgaben fällig wird.
 
Falls  Sie  nicht  am  Abbuchungsverfahren  teilnehmen,  bitten  wir  Sie  zur Vermeidung von Mahn- und  Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.
 
Verbandsgemeindeverwaltung
-Verbandsgemeindekasse-