Öffnung des Queichtalbads am 02.06.


Ab dem 02.06. (passende Inzidenzen und entsprechende Verordnung des Landes vorausgesetzt) werden wir die Türen des Queichtalbads wieder öffnen.

Voraussetzung ist, dass eine 22. CoBelVO (oder Änderung der 21.), die am 02.06. erlassen sein müsste, das Öffnen erlaubt und die Vorgaben denen des Jahres 2020 entsprechen.

 

Ab diesem Tag können auch Dauerkarten im Rathaus erworben werden.

Wer bereits eine solche besitzt, kann diese auch durch einfaches Überweisen verlängern. Beachten Sie dazu unsere Hinweise auf der Homepage (www.offenbach-queich.de/queichtalbad).

Drücken wir uns allen die Daumen, dass es weiter Richtung Normalität gehen kann!

 

Ihr Team des Queichtalbads