Hunde dürfen nicht unangeleint herumlaufen


Aus gegebener Veranlassung heraus möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Hunde im Bereich der Verbandsgemeinde Offenbach in den innerörtlichen, öffentlichen Bereichen nicht unangeleint herumlaufen dürfen.

Der Tatbestandkatalog der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde sieht für die Missachtung der Anleinpflicht eine Verwarnung in Höhe von mindestens 40,00 Euro vor, bei gefährlichen Hunden ohne Maulkorb und/oder Leine verdoppelt sich dieses Bußgeld, ebenso im Wiederholungsfall.

Außerhalb der geschlossenen Ortschaften Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach dürfen Hunde zwar abgeleint werden, doch bei Annäherung von Menschen oder anderen Tieren sind sie wieder anzuleinen.