Bornheims Maßnahmen zur Energiesicherung


Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer

die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Einsparung erlassen. Diese gilt ab 01.09.2022 bis einschließlich 28.02.2023.

Für unsere Gemeinde sind verschiedene Maßnahmen nun rechtsverbindlich umzusetzen:

·        Ab 01.09. dürfen Flächen unserer Gebäude, die nicht Arbeitsstätten oder Arbeitsraum sind, nicht mehr geheizt werden. Beispiele sind Flure, Treppenhäuser, sämtliche Lagerräume, Archive, auch die Toiletten im DGH, in der Friedhofshalle,  im Rathaus und im Wachthäusel.


·        Die Verordnung legt auch Temperaturhöchstwerte für die Arbeitsstätten und Arbeitsräume fest. Diese Höchstwerte sind in unseren Gebäuden auf 19 Grad Celsius festgelegt. Hier möchte ich besonders auf das Dorfgemeinschaftshaus hinweisen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Kindergarten und der Hort. Hier werden zwar neue Ventile eingebaut die eine zentrale Regelung ermöglichen, aber hier sind die 19 Grad Celsius nicht vorgeschrieben.


·        Als weitere verpflichtende Maßnahme müssen alle dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher ausgeschaltet werden Dies betrifft bei uns insbesondere die Toiletten im Rathaus, DGH und Wachtäusel. Es wird dann nur noch kaltes Wasser zur Verfügung stehen.


·        Ein weiterer Punkt betrifft die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden. Es ist ab 01.09. untersagt, öffentliche Gebäude anzustrahlen oder zu beleuchten. Daher müssen wir ab sofort die Beleuchtung am Saubrunnen und an der Friedhofshalle abschalten.

Wir alle werden unseren Teil dazu beitragen müssen, dass genügend Ressourcen für den Winter für alle zur Verfügung stehen. Es wird ab 01.10.2022 weitere Regelungen geben, die auch die privaten Haushalte betreffen. Das ist jedoch noch nicht endgültig in einem Gesetz verankert.

Elke Thomas

Ortsbürgermeisterin