Verkehrsregelung anlässlich Jahrmarkt Offenbach/Queich 2022
Für die Durchführung des Jahrmarktes Offenbach 2022 erlässt die
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und 45 StVO folgende
V E R K E H R S B E H Ö R D L I C H E A N O R D N U N G:
Die Mozartstraße wird von der Einmündung Essinger Straße (L542) bis zur
Tiefgaragenzufahrt des Anwesens Haus-Nr. 29 für Fahrzeuge aller Art in beide Richtungen gesperrt. Die Verkehrszeichen Nr. 250 StVO mit Zusatz Nr. 1020-30 StVO sowie Absperrschranken mit 5 roten Leuchten sind aufzustellen.
Der Parkplatz (Marktplatz) in der Hermann-Platz-Straße wird für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt, da er als Veranstaltungsort dient. Vor dem Parkplatz sind Absperrschranken und die Verkehrszeichen 250 StVO deutlich sichtbar aufzustellen.
Der Parkplatz vor dem Markt Café in der Mozartstraße wird für den öffentlichen Straßenverkehr voll gesperrt, da er ebenfalls als Veranstaltungsort dient. Die Zufahrt zur dortigen Tiefgarage für die Nutzer sowie für Rettungsfahrzeuge ist frei.
Auf der Nordseite der Mozartstraße, von der Einmündung der Straße „Im See“ in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Hermann-Platz-Straße und auf der Südseite der Mozartstraße vor den Anwesen Haus-Nr. 23-25 wird ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.
An der Einmündung der Mozartstraße in die Straße „Im See“ ist das Verkehrszeichen Nr. 357 StVO (Sackgasse) aufzustellen.
Die Hermann-Platz-Straße wird von der Einmündung in die Mozartstraße bis zur Einmündung der Haydnstraße für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger, gesperrt. Die VZ Nr. 250 StVO mit Zusatz Nr. 1020-30 StVO sowie Absperrschranken mit 5 roten Leuchten sind aufzustellen.
An der Einmündung der Beethovenstraße in die Straße „Im See“ ist das Verkehrszeichen Nr. 357 StVO (Sackgasse) aufzustellen. Ferner sind an der Einmündung der Beethovenstraße in die Hermann-Platz-Straße Absperrschranken mit 5 roten Lampen und dem Verkehrszeichen Nr. 250 „Gesperrt für Fahrzeuge aller Art“ aufzustellen.
In der Essinger Straße (L542), im Bereich der Anwesen 10 und 15, sind die Verkehrszeichen 274-53 StVO „30 km/h“ sowie Zusatzschilder mit der Aufschrift „Achtung Kirchweih, bitte langsam fahren“ aufzustellen.
In der Germersheimer Straße (L509), sind beidseitig jeweils ca. 20 Meter vor dem dortigen Fahrbahnteiler die Verkehrszeichen Nr. 274-53 StVO „30 km/h“ und Zusatzschilder mit der Aufschrift „Achtung Kirchweih, bitte langsam fahren“ aufzustellen.
Die Anordnung erfolgt aus Anlass des Jahrmarktes in Offenbach und gilt vom 20.09.2022 bis 27.09.2022.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO (Verwaltungsgerichtsordnung). In diesem Fall ist die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichem Interesse um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es erfolgte eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit, welche zum vorgenannten Entschluss, nämlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung führte.
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Fachbereich III Bürgerdienste
-Ordnungsamt-