Fälligkeit der Abwassergebühren zum 30.06.2023


Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.06.2023 die 2. Rate der Abwassergebühren für 2023 fällig wird.

Falls Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.