Fälligkeit der Abwassergebühren


Das Abwasserwerk weist darauf hin, dass am 30.03.2023 die 1. Rate der Abwassergebühren für 2023 fällig wird.

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, den Abschlag rechtzeitig an das Abwasserwerk zu überweisen.