Räumung der Wiesen- und Baumgrabstätten


Wiesen- und Baumgrabstätten

Das Friedhofsamt bittet um folgende Beachtung:
In der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März ist die Ablage von Blumen sowie
Gestecken und das Aufstellen von Kerzen auf der Gedenkplatte von Wiesen-und
Baumgrabstätten gestattet. Die Grabstätte muss anschließend vollständig geräumt
werden, damit die Pflegemaßnahmen im Frühjahr/Sommer ordentlich und reibungslos
durchgeführt werden können

 
Wir bitten alle Nutzungsberechtigten um zeitige Räumung der Grabstätten.
Nach diesem Termin ist der Friedhofträger berechtigt, im Rahmen von
Pflegemaßnahmen Grabschmuck zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte
gewahrt wird.