Fälligkeit der Gewerbesteuer und Grundsteuer mit Nebenabgaben am 15. Februar 2024


Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.02.2024 eine Rate der Grundsteuer mit Nebenabgaben sowie der Gewerbesteuer fällig wird.

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie zur Vermeidung von Mahn- und Beitreibungskosten, die Beträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Verbandsgemeindeverwaltung

-Verbandsgemeindekasse-