Gewässerverunreinigung


Aus gegebenem Anlass weist das Abwasserwerk darauf hin, dass die Ortsgemeinde Offenbach vollständig und die Neubaugebiete aller Ortsgemeinden im Trennsystem entwässern. Das bedeutet, dass i.d.R. jedes Grundstück über je einen Schmutz- und einen Regenwasseranschluss verfügt.

Bei der Abwasserbeseitigung muss jeder Grundstückseigentümer darauf achten, dass das über Ausgussbecken, Hof- oder -Straßeneinläufe in den Regenwasserkanal eingeleitete Abwasser direkt in das angrenzende Gewässer eingeleitet wird.

Das kann im Einzelfall zum Straftatbestand der Gewässerverunreinigung führen, abgesehen von der ordnungswidrigen Abwasserbeseitigung entgegen der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach. Um das zu vermeiden, sollte im Zweifelsfall beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde nachgefragt (Tel. 06348/986-137) bzw. die eigene Grundstücksentwässerung nochmals überprüft werden.

Es gehen immer wieder Meldungen über die Einleitung von verfärbtem Abwasser in die Bachläufe bei uns ein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Abwasserwerk!

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